Ihre Ansprüche durchsetzen

Sozialrecht

Ihre Anwältin für Sozialrecht in Offenbach am Main

Sie brauchen juristische Hilfe im Bereich des Sozialrechts? Ich vertrete Sie insbesondere gegenüber Kranken- und Pflegeversicherungen oder Rentenversicherungen. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld behilflich oder lege Widerspruch gegen einen abgelehnten Bescheid ein. Weiterhin prüfe ich Ihre Ansprüche auf Kostenersatz durch die Krankenkasse für medizinische Behandlungen und unterstütze Sie im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades.

Arbeitslosengeld & Überbrückungsgeld

Ich bin Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld behilflich. Bei abgelehnten Anträgen lege ich Widerspruch ein und setze Ihre Ansprüche durch. Gerne berate ich Sie zu den Voraussetzungen und Fristen.

Grundsicherung & Sozialhilfe

Bei Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe (SGB XII) prüfe ich Ihre Ansprüche und lege bei Ablehnung oder Kürzung Widerspruch ein. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung, bei Widersprüchen und bei Klagen vor dem Sozialgericht – damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Krankenversicherung & Kostenersatz

Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Kostenersatz durch die Krankenkasse für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel. Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein – die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse durch.

Pflegeversicherung & Pflegegrad

Bei Ablehnung eines Pflegegradantrags, zu niedrig angesetztem Pflegegrad oder abgelehnter Höherstufung lege ich Widerspruch ein. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingereicht werden. Im Widerspruchsverfahren wird in der Regel eine erneute Begutachtung veranlasst. Ich unterstütze Sie im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades.

Rentenversicherung

Gegen Rentenbescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rentenversicherung prüft den Bescheid erneut; bei Unzufriedenheit mit dem Widerspruchsbescheid kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie gegenüber der Rentenversicherung.

Widerspruch & Klage

Vor einer Klage vor dem Sozialgericht ist in der Regel ein Widerspruch gegen den Bescheid erforderlich. Die Widerspruchsfrist beträgt meist einen Monat. Nach erfolglosem Widerspruch kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden. Im Sozialgerichtsverfahren fallen in der Regel keine Gerichtsgebühren an.