Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Sozialrecht

Ihre Ansprüche durchsetzen

Ein abgelehnter Bescheid ist kein Endergebnis. Der Widerspruch ist Ihr wichtigstes Mittel und häufig erfolgreich. Vor dem Sozialgericht fallen in der Regel keine Gerichtsgebühren an.

Worum es meistens geht
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Pflegegrad & Höherstufung

Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung folgt meist eine erneute Begutachtung.
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Krankenkasse & Kostenersatz

Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel. Ich setze die Kostenübernahme durch.
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Rentenbescheid

Erwerbsminderung und Altersrente. Bescheide sind oft rechnerisch angreifbar.
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Arbeitslosengeld

Beantragung, Sperrzeiten und Überbrückungsgeld. Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein.
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Grundsicherung & Sozialhilfe

Kürzungen und Ablehnungen nach SGB XII prüfe ich und klage notfalls.
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Widerspruch & Klage

Erst der Widerspruch, dann die Klage. Ich übernehme beides und halte die Fristen.

Wie legen Sie Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Gegen einen Bescheid der Behörde, etwa des Jobcenters, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Datum auf dem Bescheid ist der Startpunkt der Frist. Der Widerspruch sollte begründet sein, dazu brauche ich den vollständigen Bescheid und die zugrunde liegenden Unterlagen. Viele Ablehnungen halten einer genauen Prüfung nicht stand, weil Sachverhalte unvollständig gewürdigt wurden. Hilft der Widerspruch nicht, folgt die Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren dort ist für Sie gerichtskostenfrei. Ich vertrete Sie im Widerspruch und, falls nötig, im anschließenden Klageverfahren.

Was tun, wenn Pflegegrad oder Rente abgelehnt werden?

Ablehnungen bei Pflegegrad, Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehinderung sind häufig und oft angreifbar. Entscheidend ist, dass die medizinischen Unterlagen vollständig vorliegen und richtig gewürdigt werden. Beim Pflegegrad kommt es auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, das sich mit guten Argumenten in Frage stellen lässt. Bei der Erwerbsminderungsrente prüfe ich, ob das Restleistungsvermögen zutreffend eingeschätzt wurde. Wichtig ist auch hier die Widerspruchsfrist von einem Monat. Legen Sie den Bescheid deshalb rasch vor. Ich hole ergänzende Befunde ein, begründe den Widerspruch und begleite Sie bis zur Entscheidung des Sozialgerichts.

Häufige Fragen

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Wie erhalte ich Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld?

Ich bin Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld behilflich. Bei abgelehnten Anträgen lege ich Widerspruch ein und setze Ihre Ansprüche durch. Gerne berate ich Sie zu den Voraussetzungen und Fristen.

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Welche Ansprüche habe ich auf Grundsicherung und Sozialhilfe?

Bei Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe (SGB XII) prüfe ich Ihre Ansprüche und lege bei Ablehnung oder Kürzung Widerspruch ein. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung, bei Widersprüchen und bei Klagen vor dem Sozialgericht, damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

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Wie setze ich Ansprüche auf Kostenersatz gegenüber der Krankenkasse durch?

Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Kostenersatz durch die Krankenkasse für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel. Bei Ablehnung lege ich Widerspruch ein. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse durch.

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Was kann ich gegen einen abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad tun?

Bei Ablehnung eines Pflegegradantrags, zu niedrig angesetztem Pflegegrad oder abgelehnter Höherstufung lege ich Widerspruch ein. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingereicht werden. Im Widerspruchsverfahren wird in der Regel eine erneute Begutachtung veranlasst. Ich unterstütze Sie im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades.

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Wie kann ich gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen?

Gegen Rentenbescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rentenversicherung prüft den Bescheid erneut; bei Unzufriedenheit mit dem Widerspruchsbescheid kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie gegenüber der Rentenversicherung.

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Wie laufen Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht ab?

Vor einer Klage vor dem Sozialgericht ist in der Regel ein Widerspruch gegen den Bescheid erforderlich. Die Widerspruchsfrist beträgt meist einen Monat. Nach erfolglosem Widerspruch kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden. Im Sozialgerichtsverfahren fallen in der Regel keine Gerichtsgebühren an.