Wie legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist knapp, deshalb sollten Sie den Bescheid sofort weiterreichen. Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe das Messverfahren, die Eichung des Geräts und mögliche Formfehler. Gerade bei standardisierten Messungen finden sich häufig Ansatzpunkte. Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn ein Fahrverbot oder viele Punkte drohen. Bleibt der Einspruch bestehen, entscheidet das Amtsgericht. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie meist die Kosten. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.