Ihr Recht auf Aufenthalt

Ausländerrecht

Ihre Anwältin für Ausländerrecht in Offenbach am Main

Im Ausländerrecht & Asylrecht stehe ich Ihnen mit meinen profunden Kenntnissen zur Verfügung. Geht es um die Aufenthaltserlaubnis oder um ein Visum, sollten Sie sich dringend rechtlichen Rat holen. Hierbei versuche ich Ihr Recht durchzusetzen und bin für alle Fragen rund ums Ausländerrecht & Asylrecht Ihre Ansprechpartnerin.

Asylrecht & Abschiebung

Gegen Entscheidungen des BAMF ist kein Widerspruch möglich – stattdessen muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Eilantrag auf aufschiebende Wirkung kann notwendig sein, da Abschiebungen sonst auch während des Verfahrens durchgeführt werden können. Ich vertrete Sie in Asyl- und Abschiebeverfahren.

Aufenthaltserlaubnis & Visum

Für einen Aufenthalt über drei Monate benötigen Drittstaatsangehörige in der Regel einen Aufenthaltstitel – Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Grundvoraussetzungen sind gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt und das Fehlen von Ausweisungsgründen. Ich berate Sie zu den verschiedenen Titeln (Arbeit, Studium, Blaue Karte EU) und unterstütze bei Antragstellung und Verlängerung.

Duldung & Aufenthaltsbeendigung

Bei Duldung oder drohender Abschiebung prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Eine Duldung kann bei humanitären Gründen, Krankheit oder fehlender Reisefähigkeit erteilt werden. Ich berate Sie zu Bleiberechtsregelungen, Altfallregelungen und Möglichkeiten der Aufenthaltslegalisierung und setze mich gegen unrechtmäßige Abschiebungen ein.

Einbürgerung

Die Einbürgerung setzt unter anderem Deutschkenntnisse, Unterhaltssicherung, Straflosigkeit und eine Loyalitätserklärung voraus. Ich prüfe Ihre Voraussetzungen, berate Sie zu den Anforderungen und begleite Sie durch das Einbürgerungsverfahren.

Familiennachzug

Für den Familiennachzug von Ehegatten und Kindern gelten spezifische Voraussetzungen – etwa einfache Deutschkenntnisse (A1-Niveau). Asylberechtigte und Flüchtlinge haben ein Recht auf privilegierten Familiennachzug, der innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung beantragt werden muss. Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen zum Familiennachzug.

Vertretung vor Behörden & Gerichten

Ich vertrete Sie vor Ausländerbehörden, dem BAMF und Verwaltungsgerichten. Bei Visumverfahren und Botschaftsangelegenheiten berate ich Sie umfassend. Geht es um Aufenthaltserlaubnis oder Visum, sollten Sie sich dringend rechtlichen Rat holen – ich setze Ihr Recht durch.

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