Wie läuft ein Verfahren bei der Ausländerbehörde ab?
Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis werden bei der Ausländerbehörde beantragt. Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Aufenthaltszweck ab, etwa Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Wichtig sind vollständige Unterlagen und die rechtzeitige Verlängerung, denn ein abgelaufener Titel kann den Aufenthalt gefährden. Wird ein Antrag abgelehnt, prüfe ich den Bescheid und lege Widerspruch oder Klage ein. Bei Ablehnungen des BAMF ist häufig kein Widerspruch möglich, sondern es muss direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, und das innerhalb kurzer Fristen. Ich vertrete Sie gegenüber der Behörde und dem Gericht und behalte alle Fristen im Blick.