Ihre Rechte am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht

Ihre Anwältin für Arbeitsrecht in Offenbach am Main

Recht und Rechtsprechung unterliegen stetigem Wandel, auch im Arbeitsrecht. Beginnend bei Bewerbungen bis zur Vertragsbeendigung sind Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant. Konflikte können etwa bei unwirksamen Vertragsklauseln, Kündigungen oder Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. Als Anwältin unterstütze ich Sie, Ihren Fall zu prüfen und passende Lösungen zu finden.

Arbeitsvertrag & Probezeit

Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden und darf maximal sechs Monate betragen. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen. Ich prüfe Vertragsklauseln auf Wirksamkeit – auch im Hinblick auf das AGG bei Bewerberablehnungen.

Kündigung & Kündigungsschutz

Bei Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eingereicht werden, sonst wird die Kündigung automatisch wirksam. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und vertrete Sie in Kündigungsschutzklagen vor Gericht.

Mutterschutz & Elternzeit

Der Mutterschutz schützt während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit – mit Schutzfristen, Kündigungsschutz und Einkommenssicherung. Bei Elternzeit hat jeder Elternteil Anspruch auf bis zu drei Jahre, mit besonderem Kündigungsschutz und Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit. Ich berate Sie zu Ihren Rechten und setze diese durch.

Rechte nach der Kündigung

Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – auch bei Kündigung in der Probezeit. Der Arbeitgeber muss den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Bei Tarifverträgen oder arbeitsvertraglicher Vereinbarung können Ansprüche auf Weihnachtsgeld bestehen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

Überstunden & Arbeitszeit

Grundsätzlich sind Sie nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet – eine Verpflichtung ergibt sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Pauschal abgegoltene Überstunden sind unwirksam. Der Arbeitgeber muss angeordnete Überstunden bezahlen oder Freizeitausgleich gewähren. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden.

Urlaubsanspruch & Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsanspruch verfällt nicht durch eine Kündigung – unabhängig davon, wer kündigt. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage pro Jahr. Wird nicht genutzter Urlaub nicht genommen, entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ich helfe Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.