Viele Fristen laufen nur wenige Wochen. Kündigung 3 Wochen, Bußgeldbescheid 2 Wochen, Widerspruch 1 Monat.Anrufen: 069 34878755
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Verkehrsrecht

Ihre Mobilität sichern

Bußgeldbescheide sind häufiger fehlerhaft, als man annimmt. Ich prüfe Messung, Zustellung und Verfahren und lege Einspruch ein, damit Fahrverbot, Punkte und MPU vermieden werden.

Worum es meistens geht
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Bußgeldbescheid

Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Parken. Ich prüfe Messprotokoll und Foto auf Fehler.
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Fahrverbot & Führerscheinentzug

Ab zwei Punkten droht ein Fahrverbot. Oft lässt sich ein Aufschub oder eine Geldauflage erreichen.
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Alkohol & Drogen am Steuer

Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat. Die Blutprobe wird überprüft.
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MPU & Wiedererteilung

Ich prüfe, ob die Anordnung rechtmäßig ist, und begleite den Antrag auf Wiedererteilung.
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Unfallflucht

Schon geringer Schaden genügt für ein Verfahren nach Paragraf 142 StGB. Frühe Verteidigung zählt.
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Fahrzeugkauf

Mängel, Rücktritt, Schadensersatz. Ich setze Gewährleistungsansprüche gegen Händler durch.

Wie legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist knapp, deshalb sollten Sie den Bescheid sofort weiterreichen. Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe das Messverfahren, die Eichung des Geräts und mögliche Formfehler. Gerade bei standardisierten Messungen finden sich häufig Ansatzpunkte. Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn ein Fahrverbot oder viele Punkte drohen. Bleibt der Einspruch bestehen, entscheidet das Amtsgericht. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie meist die Kosten. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.

Wann droht ein Fahrverbot und wie wenden Sie es ab?

Ein Fahrverbot droht bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei Rotlichtverstößen und bei zu geringem Abstand. Innerorts kann es bereits ab 31 km/h zu viel verhängt werden. Auch wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen. In bestimmten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abwenden, etwa wenn Sie beruflich dringend auf den Führerschein angewiesen sind. Ob das gelingt, hängt vom Einzelfall und einer guten Begründung ab. Ich prüfe, ob ein Härtefall vorliegt, und vertrete Ihren Antrag gegenüber der Behörde und dem Gericht.

Häufige Fragen

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Welche Folgen drohen bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr?

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat mit Führerscheinentzug. Bei Drogen meldet die Polizei jeden Fall an die Führerscheinstelle. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, die Blutprobe und die Ermittlungen. Bei Wiederholungstätern oder MPU-Anordnung stehe ich Ihnen zur Seite.

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Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder Parkvergehen prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid auf Anfechtbarkeit. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingereicht werden. Ich identifiziere Formfehler, Messfehler oder Beweislücken und helfe Ihnen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder zu vermeiden.

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Wann drohen ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins?

Ein Fahrverbot droht ab 2 Punkten, z. B. ab 31 km/h zu schnell innerorts oder 41 km/h außerorts. Der Führerscheinentzug ist zeitlich unbegrenzt und wird bei absoluter Fahruntüchtigkeit oder Fahrerflucht verhängt. Ich prüfe, ob ein Einspruch Aussicht hat, und erreiche ggf. Vollstreckungsaufschub.

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Welche Rechte habe ich beim Fahrzeugkauf und bei der Gewährleistung?

Rund um den Fahrzeugkauf berate und vertrete ich Sie bei Gewährleistungsansprüchen, Mängeln, Rücktritt oder Schadensersatz. Ich setze Ihre Rechte gegenüber Händlern und Verkäufern durch.

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Was muss ich zur MPU und zur Wiedererteilung des Führerscheins wissen?

Bei Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder nach Führerscheinentzug berate ich Sie zu den Voraussetzungen für die Wiedererteilung. Ich prüfe, ob die Anordnung rechtmäßig ist, und unterstütze Sie bei der Vorbereitung sowie bei Anträgen auf vorzeitige Wiedererteilung.

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Welche Strafen drohen bei Verkehrsstraftaten und Fahrerflucht?

Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht (§ 142 StGB) drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis. Ich vertrete Sie umfassend und setze mich dafür ein, Fehler in der Ermittlung zu erkennen und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.