Ihre Mobilität sichern

Verkehrsrecht

Ihre Anwältin für Verkehrsrecht in Offenbach am Main

Als erfahrene Rechtsanwältin für Verkehrsrecht bin ich für Sie genau die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ich prüfe diesen auf Anfechtbarkeit und helfe Ihnen, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine MPU zu vermeiden. Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat an oder berate und vertrete Sie rund um den Fahrzeugkauf.

Alkohol & Drogen im Straßenverkehr

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille eine Straftat mit Führerscheinentzug. Bei Drogen meldet die Polizei jeden Fall an die Führerscheinstelle. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, die Blutprobe und die Ermittlungen. Bei Wiederholungstätern oder MPU-Anordnung stehe ich Ihnen zur Seite.

Bußgeldbescheid & Ordnungswidrigkeiten

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß oder Parkvergehen prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid auf Anfechtbarkeit. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingereicht werden. Ich identifiziere Formfehler, Messfehler oder Beweislücken und helfe Ihnen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder zu vermeiden.

Fahrverbot & Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot droht ab 2 Punkten – z. B. ab 31 km/h zu schnell innerorts oder 41 km/h außerorts. Der Führerscheinentzug ist zeitlich unbegrenzt und wird bei absoluter Fahruntüchtigkeit oder Fahrerflucht verhängt. Ich prüfe, ob ein Einspruch Aussicht hat, und erreiche ggf. Vollstreckungsaufschub.

Fahrzeugkauf & Gewährleistung

Rund um den Fahrzeugkauf berate und vertrete ich Sie bei Gewährleistungsansprüchen, Mängeln, Rücktritt oder Schadensersatz. Ich setze Ihre Rechte gegenüber Händlern und Verkäufern durch.

MPU & Führerschein-Wiedererteilung

Bei Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder nach Führerscheinentzug berate ich Sie zu den Voraussetzungen für die Wiedererteilung. Ich prüfe, ob die Anordnung rechtmäßig ist, und unterstütze Sie bei der Vorbereitung sowie bei Anträgen auf vorzeitige Wiedererteilung.

Verkehrsstraftaten & Fahrerflucht

Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht (§ 142 StGB) drohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis. Ich vertrete Sie umfassend und setze mich dafür ein, Fehler in der Ermittlung zu erkennen und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.

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